Ulrike Gottschalck, MdB
Die SPD-Kreistagsfraktion begrüßt das gestrige Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes zur mangelnden Finanzausstattung der Kommunen durch das Land Hessen.
„Dieses Urteil ist ein Segen für unsere Städte und Gemeinden und ein eindeutiger Sieg für die kommunale Selbstverwaltung. Es bestätigt außerdem unsere Auffassung, dass die Kommunen im Land Hessen finanziell schlecht ausgestattet sind. Diese Situation wurde durch die 2011 beschlossene Entnahme von 340 Mio. € aus dem Kommunalen Finanzausgleich durch die schwarzgelbe Landesregierung noch drastisch verschärft. Deshalb ist es eine gute Entscheidung für die Hessischen Kommunen, dass diese Kürzungen, einschließlich der so genannten Kompensationsumlage, für verfassungswidrig erklärt wurden und zurückgenommen werden müssen“, so die SPD-Fraktionsvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Ulrike Gottschalck.
Vielen Kommunen hatten die Kürzungen die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten genommen oder die sowieso schon prekäre finanzielle Situation noch weiter verschärft.