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SPD HOFGEISMAR

Gottschalck: „Urteil des Staatsgerichtshofes ein Segen für die Kommunen“

Veröffentlicht am 22.05.2013 in Fraktion

Ulrike Gottschalck, MdB

Die SPD-Kreistagsfraktion begrüßt das gestrige Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes zur mangelnden Finanzausstattung der Kommunen durch das Land Hessen.

„Dieses Urteil ist ein Segen für unsere Städte und Gemeinden und ein eindeutiger Sieg für die kommunale Selbstverwaltung. Es bestätigt außerdem unsere Auffassung, dass die Kommunen im Land Hessen finanziell schlecht ausgestattet sind. Diese Situation wurde durch die 2011 beschlossene Entnahme von 340 Mio. € aus dem Kommunalen Finanzausgleich durch die schwarzgelbe Landesregierung noch drastisch verschärft. Deshalb ist es eine gute Entscheidung für die Hessischen Kommunen, dass diese Kürzungen, einschließlich der so genannten Kompensationsumlage, für verfassungswidrig erklärt wurden und zurückgenommen werden müssen“, so die SPD-Fraktionsvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Ulrike Gottschalck.

Vielen Kommunen hatten die Kürzungen die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten genommen oder die sowieso schon prekäre finanzielle Situation noch weiter verschärft.

Fakt sei aber, dass alle kommunalen Haushalte auch unter ständig steigenden Pflichtausgaben und der fatalen Berliner Steuerpolitik litten. Wenn sich in der Systematik der Kommunalfinanzierung nichts ändere, bestehe die Gefahr, dass die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden ernsthaft und irreparabel gefährdet würden.

Die Städte und Gemeinden seien für die Stabilität der Bundesrepublik Deutschland sehr wichtig, denn hier erlebten die Menschen tagtäglich, ob die Daseinsvorsorge funktioniere. „Deshalb muss bei der Überarbeitung und Nachbesserung des Gesetzes bis 2015 zwingend eine bessere finanzielle Ausstattung der Landkreise, Städte und Gemeinden in Hessen herauskommen“, so Gottschalck abschließend.

 

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