SOZIAL. ÖKOLOGISCH

SPD HOFGEISMAR

SPD-Fraktion bedauert Urteil zur Kreisumlage

Veröffentlicht am 14.02.2013 in Fraktion

Ulrike Gottschalck, MdB

Die SPD-Kreistagsfraktion bedauert das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, dass eine kommunalrechtliche Anweisung der Aufsichtsbehörde zur Erhöhung einer Kreisumlage rechtlich zulässig ist.

„Es war erklärter politischer Wille der SPD-Fraktion, die Kreisumlage nicht zu erhöhen, um die ohnehin klammen Kommunen nicht nach dem Motto „Den Letzten beißen die Hunde!“ weiter zu belasten“, erklärt die Fraktionsvorsitzende Ulrike Gottschalck. Es sei schlicht unmöglich, den Kreishaushalt mit eigener Kraft oder auf Kosten der Städte und Gemeinden zu konsolidieren. Dieser Argumentation sei das Verwaltungsgericht auch in erster Instanz gefolgt, der Verwaltungsgerichtshof sehe es nun leider anders.

„Den Kommunen ‚steht das Wasser bis zum Hals‘, daher wollte der Kreis nicht auch noch in deren Taschen langen und sich auf Kosten der Städte und Gemeinden entlasten“, so Gottschalck. Mit dem Urteil hat das Regierungspräsidium jetzt quasi einen „Freifahrtschein“ um die Kommunen weiter zu knebeln. „Wir werden jetzt sehr sorgfältig prüfen, ob wir gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.“

Fakt sei, dass alle kommunalen Haushalte unter ständig steigenden Pflichtausgaben, den Griff des Landes in die kommunalen Kassen und die fatale Berliner Steuerpolitik litten. Wenn sich in der Systematik der Kommunalfinanzierung nichts ändere, drohe der Absturz und es bestehe die Gefahr, dass die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden ernsthaft und irreparabel gefährdet würde.

„Die Städte und Gemeinden sind für die Stabilität der Bundesrepublik Deutschland aber noch wichtiger als systemrelevante Banken, denn hier erleben die Menschen tagtäglich, ob die Daseinsvorsorge funktioniert“, so Gottschalck.

 

Homepage SPD im Landkreis Kassel

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