Ulrike Gottschalck, MdB
Die SPD-Kreistagsfraktion bedauert das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, dass eine kommunalrechtliche Anweisung der Aufsichtsbehörde zur Erhöhung einer Kreisumlage rechtlich zulässig ist.
„Es war erklärter politischer Wille der SPD-Fraktion, die Kreisumlage nicht zu erhöhen, um die ohnehin klammen Kommunen nicht nach dem Motto „Den Letzten beißen die Hunde!“ weiter zu belasten“, erklärt die Fraktionsvorsitzende Ulrike Gottschalck. Es sei schlicht unmöglich, den Kreishaushalt mit eigener Kraft oder auf Kosten der Städte und Gemeinden zu konsolidieren. Dieser Argumentation sei das Verwaltungsgericht auch in erster Instanz gefolgt, der Verwaltungsgerichtshof sehe es nun leider anders.
„Den Kommunen ‚steht das Wasser bis zum Hals‘, daher wollte der Kreis nicht auch noch in deren Taschen langen und sich auf Kosten der Städte und Gemeinden entlasten“, so Gottschalck. Mit dem Urteil hat das Regierungspräsidium jetzt quasi einen „Freifahrtschein“ um die Kommunen weiter zu knebeln. „Wir werden jetzt sehr sorgfältig prüfen, ob wir gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.“