SOZIAL. ÖKOLOGISCH

SPD HOFGEISMAR

SPD-Kreistagsfraktion: Neues Abfallrecht schwächt die kommunale Daseinsvorsorge

Veröffentlicht am 28.10.2011 in Fraktion

Ulrike Gottschalck, MdB

Die SPD-Kreistagsfraktion lehnt die heute im Bundestag getroffene Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts ab. „Es geht bei der Entscheidung sprichwörtlich ums Ganze; nämlich um den gesamten anfallenden Hausmüll. Zukünftig werden private Entsorger mit den öffentlich-rechtlichen gleichgestellt, wenn es um die Müll-Entsorgung und Abholung geht“, begründet die Fraktionsvorsitzende Ulrike Gottschalck die Ablehnung. Das neue Gesetz werde viel juristisches Hickhack um Zuständigkeiten nach sich ziehen und schwäche die Kommunen in einem wichtigen Punkt der öffentlichen Daseinsvorsorge, der Abfallentsorgung. „Auch die Gebühren für die Bürger könnten dadurch steigen, da sich die privaten Anbieter zukünftig die wertvollen Rosinen aus dem Hausmüll picken können.

Die SPD sieht auch in der in letzter Minute ausgehandelten Kompromiss-Lösung keinen Grund zur Entwarnung. „Der komplette Hausmüll einschließlich seiner wertvollen Bestandteile gehört nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge in die Hände der öffentlich-rechtlichen Entsorger“ erläutert Gottschalck. Zusätzlich zur befürchteten Rosinenpickerei gewerblicher Sammler fürchtet die SPD um die Löhne und Gehälter der Beschäftigten bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgern. Es ist eben ein Unterscheid, ob ein Müllwerker in einem Kommunalbetrieb einen ordentlichen Tariflohn bekommt oder in einem privaten Unternehmen für einen Mindestlohn von 8,33 Euro arbeitet und damit zusätzlich bei der Arge eine Aufstockung beantragen muss. „Mit seinen aktuellen Gebührensenkungen hat gerade unser kommunaler Eigenbetrieb „Regionale Abfallentsorgung bewiesen, dass auch ein Kommunalbetrieb effizient arbeite und privaten Betrieben in nichts nachstehe“ so Gottschalck.

„Die SPD wird weiterhin für eine gerechte Daseinsvorsorge kämpfen. Wir hoffen, dass die Länder das Gesetz im Bundesrat stoppen, damit der Vermittlungsausschuss angerufen wird um die dringend erforderlichen Nachbesserungen doch noch in das Gesetz einzubringen.“

 

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