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SPD-Kreistagsfraktion: Bund muss Grundsicherung komplett zahlen

Veröffentlicht am 01.11.2011 in Fraktion

Ulrike Gottschalck, MdB

Im Vermittlungsausschuss zur Reform der Hartz-IV-Regelsätze konnte die SPD durchsetzen, dass der Bund die kompletten Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt. Dies war ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der finanziellen Situation von Gemeinden, Städten und Landkreisen.

„Für den Landkreis Kassel würde dies eine Entlastung von rund drei Millionen Euro pro Jahr bedeuten“, erklärt die Fraktionsvorsitzende Ulrike Gottschalck.

Das am Donnerstag im Bundestag beschlossene Gesetz entspreche jedoch nicht der der Vereinbarung, die im Vermittlungsausschuss erzielt wurde. Mit dem Gesetz werde lediglich eine Entlastung für das kommende Jahr umgesetzt. Weitere Maßnahmen sollten zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Dies führe zu großer Verunsicherung in den Kommunen und unterlaufe die Planungssicherheit. Ursprünglich war geplant, die Entlastung der Kommunen ab dem nächsten Jahr schrittweise in drei Stufen zu steigern. 2012 auf 45 Prozent, im Jahr 2013 auf 75 und ab 2014 auf 100 Prozent.

Auch der derzeitig vorgesehene Abrechnungsmodus auf Basis der Daten des Vor-Vorjahres führe nicht zur Erstattung der tatsächlichen Kosten. Hieraus entstünde den Kommunen bundesweit ein Verlust von 500 Millionen Euro jährlich. Für den Landkreis Kassel bedeutet dies für 2012 ein Minus von etwa 150.000 Euro.

„Die Kostenübernahme durch den Bund ist ein Erfolg, allerdings muss dazu auch das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens im Frühjahr vollständig umgesetzt werden“, fordert Gottschalck. „Die Länder müssen den Vermittlungsausschuss erneut anrufen, um eine Spitzabrechnung bereits für das Jahr 2012 zu erreichen.“

 

Homepage SPD im Landkreis Kassel

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