SOZIAL. ÖKOLOGISCH

SPD HOFGEISMAR

SPD-Kreistagsfraktion fordert vollständige Übernahme der Kosten für Asylbewerber

Veröffentlicht am 20.11.2012 in Fraktion

Oliver Ulloth

Die SPD-Kreistagsfraktion fordert in einem Antrag zur nächsten Kreistagssitzung, dass das Land Hessen sämtliche Aufwendungen im Rahmen der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in der tatsächlich angefallenen Höhe erstattet. Bisher erfolgt die Kostenerstattung in Form einer Pauschale, die die für den Landkreis Kassel entstandenen Kosten bei weitem nicht deckt.

„Nach dem hessischen „Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz)“ sind die Landkreise und Gemeinden zur Unterbringung von Hilfesuchenden verpflichtet, die ihnen durch das Land Hessen zugewiesen werden. Nach den aktuellen Regelungen im Landesaufnahmegesetz erhält der Landkreis Kassel eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 407,- € pro Monat und Flüchtling. Diese Kostenerstattung ist wiederum auf den Ablauf von 2 Jahren nach Abschluss des Asylverfahrens begrenzt. Diese Regelungen sind aufgrund der oftmals wesentlich länger dauernden Bleiberechte und der erheblich höheren tatsächlich anfallenden Kosten für die Versorgung, Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge als realitätsfremd zu beurteilen“, so der Vellmarer Kreistagsabgeordnete Oliver Ulloth.

Ulloth weiter: „Es darf nicht sein, dass das Land Hessen nach Ablauf der zwei Jahre die finanzielle Verantwortung für eine grundsätzlich dem Land zugewiesene Aufgabe auf die Kommunen abwälzt und somit zu deren weiterer unverschuldeter finanzieller Belastung beiträgt. Wie die Kreisverwaltung in der letzten Kreistagssitzung zum Thema „Asylsuchende im Landkreis Kassel“ berichtete, betrug die Unterdeckung aufgrund der nicht auskömmlichen Kostenerstattung im letzten Jahr 1.282.966 € und im Jahr 2009 sogar 1.674.186 €.“

Das Urteil des BVerfG vom 18. Juli diesen Jahres werde von der SPD-Fraktion ausdrücklich begrüßt. Es war bislang nicht nachvollziehbar, dass beispielsweise ein erwachsener Asylbewerber mit 225,- €/Monat noch deutlich unter den Regelsätzen nach ALG II lag. Wenn die Grundsicherung nach SGB II allgemein als „menschenwürdiges Existenzminimum“ betrachtet werde, sei es unverständlich, dass Asylsuchende in Deutschland bislang mit weniger Unterstützung auskommen mussten.

„Die Entscheidung des BVerfG hat jedoch erhebliche weitere finanzielle Mehraufwendungen für die Kommunen zur Folge, für deren Ausgleich das Land Hessen bislang nicht aufkommt. Im Landkreis Kassel betragen die Mehraufwendungen ca. 185.000,- €. Berücksichtigt man zudem die Mehrkosten aufgrund der erheblichen Steigerung der Zuweisungszahlen, ergeben sich allein für das Jahr 2012 Mehrkosten in Höhe von ca. 400.000,-€“, so Ulloth weiter.

Da es sich hier um eine originär staatliche Aufgabe handele, welche den Kommunen per Gesetz übertragen wurde, sei diese auch durch das Land Hessen vollständig zu finanzieren. Aufgrund der Tatsache, dass das Urteil aus dem laufenden Haushaltsjahr stamme, seien die Mehrkosten für 2012 auch rückwirkend in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten zu erstatten.

„Hier wird wieder einmal deutlich, wie sehr die Kreisfinanzen von Entscheidungen auf höheren Ebenen abhängig sind, auf die der Landkreis Kassel keinerlei Einfluss hat. Somit passt dieser Antrag auch wunderbar in die Sitzung des Kreistages mit der Beratung des Haushaltes 2013“, so Ulloth abschließend.

 

Homepage SPD im Landkreis Kassel

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