SOZIAL. ÖKOLOGISCH

SPD HOFGEISMAR

Gottschalck (SPD): RP blutet Kommunen aus

Veröffentlicht am 18.04.2010 in Fraktion

Ulrike Gottschalck, MdB

Zwang zur Erhöhung der Kreisumlage ist unreell und kurzsichtig

„Die Drohung des Regierungspräsidenten (RP) Dr. Walter Lübcke, den Kreishaushalt 2010 nur mit einer Erhöhung der Kreisumlage zu genehmigen ist unreell und kurzsichtig“, erklärt Ulrike Gottschalck. Gleichwohl werde sie gemeinsam mit ihrer Fraktion die Auflage ernsthaft prüfen, um dann letztlich zu entscheiden, ob man der Forderung folge oder es auf eine Ersatzvornahme ankommen lasse.

„Wir wollen nach wie vor keine zusätzliche Belastung der Kommunen. Wir wollen nicht, dass sich die Lage der defizitären Städte und Gemeinden, nach dem Motto „den letzten beißen die Hunde“, noch verschärft“, argumentiert Gottschalck. Durch äußere Rahmenbedingungen, durch Pflichtaufgaben und durch Bundes- und Landesgesetzgebung galoppierten die Kosten bei Kreisen, Städten und Gemeinden und von kommunaler Selbstverwaltung könne bereits heute keine Rede mehr sein. Kein einziger Kreishaushalt in Hessen sei ausgeglichen und Bürgermeister und Landräte – ob rot, schwarz, gelb oder von den Freien Wählern – wüssten nicht, wie sie der Defizite noch Herr werden sollen.

„Wir sparen wo wir können, gleichwohl gilt es aber auch die Leistungsfähigkeit des Kreises für die Bürgerinnen und Bürger – und gerade für die, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen - zu erhalten. Für uns Sozialdemokraten gibt es keine ‚heiligen Kühe‘ – aber es gibt soziale und gesellschaftspolitische Verantwortung“, betont die Fraktionschefin. Wo solle denn gestrichen werden? Bei den Musikschulen, bei der Wirtschaftsförderung, bei den Schulen, bei der Schulsozialarbeit, bei den Freizeiteinrichtungen?

Der RP messe zudem mit zweierlei Maß. Die Landesregierung produziere Rekordschulden und unterstütze auch noch die fatale Berliner Steuersenkungspolitik, die sich dramatisch in den Haushalten niederschlage, gleichzeitig wolle sie jedoch Landkreise, Städte und Gemeinde zwingen, auf „Teufel komm raus“ zu sparen. Dies sei kurzsichtig, so Gottschalck, denn es bestehe die Gefahr, dass die Handlungsfähigkeit der Gebietskörperschaften ernsthaft und irreparabel gefährdet würde.

„Wir appellieren an den RP, auch die Ausnahmesituation der Finanz- und Wirtschaftskrise zu berücksichtigen. Das Land Hessen macht das mit seinem Rekord-Defizit vor. Und was für das Land gilt, muss auch für den Kreis Gültigkeit haben“, so Gottschalck abschließend.

Hintergrund Ersatzvornahme:
Die Regierungspräsidien sind die staatliche Aufsicht der Landkreise.

Ihre Aufgaben und Eingriffsmöglichkeiten sind in den Paragrafen 135 bis 141 der Hessischen Gemeindeordnung geregelt.

Paragraf 140 regelt die Ersatzvornahme: Kommt der Kreis einer Anweisung des RP binnen der gesetzten Frist nicht nach, kann die Aufsichtsbehörde anstelle des Kreises das Erforderliche anordnen und auf dessen Kosten selbst durchführen oder durch einen Dritten durchführen lassen.

 

Homepage SPD im Landkreis Kassel

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