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Barbara WEILER und Martina WERNER: "Klage gegen VW-Gesetz abgewiesen" Nordhessische SPD-Politikerinnen begrüßen EuGH-Urt

Veröffentlicht am 24.10.2013 in Presse

Mit großer Zustimmung nahm die nordhessische SPD-Europaabgeordnete Barbara WEILER die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag zur Kenntnis, die Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland im Streit um das VW-Gesetz abzuweisen: "Die Vernunft hat heute über marktradiale Ideologie gesiegt". Martina WERNER, stellvertretende Vorsitzende des SPD-Bezirks Hessen-Nord und Kandidatin für die Europawahl im Mai 2014, ergänzte: "Das ist eine großartige Nachricht für den VW-Standort Nordhessen und die zahlreichen Beschäftigten im und um das Werk Kassel / Baunatal."

Im März 2012 klagte die EU-Kommission im Streit um das VW-Gesetz gegen Deutschland. Damit sollte die Sonderregelung abgeschafft werden, die dem Land Niedersachsen als Anteilseigner bei Volkswagen ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen sichert. Jetzt entschied das Gericht: Deutschland hat die notwendigen Auflagen bereits vollständig erfüllt, indem es die Stimmrechtsbeschränkung in Kombination mit der Sperrminorität aufhob.

"Deutschland hat die vom EuGH verlangten Anforderungen umgesetzt. Die Entschei-dung vom EuGH ist daher die einzig richtige", so Barbara WEILER. "Man darf be-währte Strukturen nicht einfach zerstören. Der VW-Konzern ist unter anderem so er-folgreich, weil das Land und die Arbeitnehmer entscheidenden Einfluss im Aufsichtsrat haben."

Die Europakandidatin Martina WERNER kritisierte scharf die Widersprüchlichkeit der EU-Kommission: "Die endlosen Attacken gegen das VW-Gesetz sind vollkommen unverständlich. Gerade solche Unternehmen, die auf längerfristige Unternehmensentwicklung setzen, garantieren Stabilität und Sicherheit für Arbeitnehmer." Barbara WEILER ergänzte: "Die EU-Kommission selbst hat die Bedeutung der Realwirtschaft in ihrer Strategie für eine integrierte Industriepolitik anerkannt. Es ist deshalb absurd, wenn sie mit ihrer Klage verlässliche Strukturen und europäische Industriestandorte gefährdet", so die Binnenmarktexpertin abschließend.

Hintergrund: Das bereits aufgrund von EU-Vorgaben überarbeitete VW-Gesetz sieht vor, dass Aktionäre mit 20 Prozent Anteil an Volkswagen eine Sperrminorität haben. Das eröffnet dem Land Niedersachsen mit seiner entsprechend hohen Beteiligung ein Vetorecht. Das Ge-setz sorgt auch dafür, dass gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat keine Werke verlagert oder geschlossen werden können.

 

Homepage Martina Werner

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