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SPD-Kreistagsfraktion will „Waldkappeler Bahn“ reaktivieren und die Qualität der Busverkehre kontrollieren lassen

Veröffentlicht am 23.04.2007 in Fraktion

Horst Pilgram-Knobel

Der Kreistag wird sich in seiner nächsten Sitzung zweimal mit Anträgen der SPD-Kreistagsfraktion zum Thema ÖPNV beschäftigen.

Im ersten Antrag soll der Kreisausschuss aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass die ÖPNV-Anbindung der geplanten Multifunktionshalle in Kassel durch die Reaktivierung der alten „Waldkappeler Bahn“ erfolgt.

„Mit der Reaktivierung der Trasse könnte man die Multifunktionshalle zum Beispiel durch kurze Wege einerseits zum Fernbahnhof Kassel-Wilhelmshöhe und anderseits in Richtung Kasseler Osten und Werra-Meißner-Kreis anbinden“, so Horst Pilgram-Knobel, Kreistagsabgeordneter aus Helsa. „Außerdem würden sich die Fahrzeiten für Fahrgäste aus dem Kasseler Osten, die zur Arbeit in den Süden oder Westen der Stadt fahren, deutlich verkürzen“, so Pilgram-Knobel weiter. Die Teilung des bisherigen Angebotes auf künftig zwei Trassen, zum Beispiel ab Kaufungen-Papierfabrik, dürfe aber grundsätzlich nicht zu einer Kürzung des bisherigen Gesamtangebotes führen, so der Helsaer abschließend.

In einem zweiten Antrag soll der Kreisausschuss aufgefordert werden, in enger Zusammenarbeit mit dem NVV, eine ordnungsgemäße Fahrgastinformation und eine zwingend erforderliche Qualitätskontrolle im ÖPNV des Landkreises Kassel sicherzustellen.

„Um potenzielle Kunden über das gute ÖPNV-Angebot im Landkreis Kassel mit Regionalexpresszügen, RegioTram, Busverkehr und bedarfsgesteuerten Anrufsammelverkehren ausreichend, umfassend und rechtzeitig zu informieren, ist eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit notwendig“, so Doris Bischoff, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion. Vor anstehenden Fahrplanwechseln, so Bischoff weiter, sollte daher mit einem mehrwöchigen Vorlauf z.B. die Ausgabe von Bereichsfahrplänen in Papierform für die jeweils betroffene Kommune des Landkreises Kassel vorgesehen werden.
„Des Weiteren hat die Praxis in einigen Fällen gezeigt, dass die Vorgaben des NVV bei den Ausschreibungen von Buslinienverkehren nicht von allen Busunternehmen eingehalten werden. Daher ist es zwingend erforderlich, durch entsprechende Kontrollen diese Qualitätsvorgaben wie z.B. maximales Alter der eingesetzten Fahrzeuge, Orts- und Streckenkunde der Fahrer, besondere Ausstattungselemente der Fahrzeuge (z.B. Klimaanlage, Niederflurigkeit usw.) zu gewährleisten bzw. bei Nichteinhaltung Vertragsstrafen zur Anwendung zu bringen“, Bischoff abschließend.

 

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