SOZIAL. ÖKOLOGISCH

SPD HOFGEISMAR

Hofmeyer begrüßt Urteil zur Pendlerpauschale

Veröffentlicht am 09.12.2008 in Bundespolitik

Brigitte Hofmeyer, MdL

„Ein guter Tag für den ländlichen Raum und die vielen Beschäftigten, die tagtäglich große Entfernungen zum Arbeitsplatz zurücklegen müssen“, so die stellvertretende Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Kassel-Land, Brigitte Hofmeyer, zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Hofmeyer erinnert daran, dass der SPD Unterbezirk Kassel-Land sich von Anfang an für die „alte Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer“ ausgesprochen und entsprechende Beschlüsse gefasst habe. Die seit 2007 existierende Regelung, wonach die Fahrt zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer steuerlich anerkannt wurde, sei ungerecht, da dies vor allem zu Lasten der Bevölkerung im ländlichen Raum ginge.

Nachdem nun das Bundesverfassungsgericht diese Regelung als verfassungswidrig eingestuft habe, könnten die Pendler auch rückwirkend für die Steuererklärungen 2007 und 2008 ihre Kilometer voll absetzen.

„Für viele Beschäftigten, die ihre Arbeitsstelle in weiter Entfernung antreten müssen, war die Einschränkung der Entfernungspauschale eine große finanzielle Belastung. Und deshalb ist es gut, dass diese ungerechte Regelung jetzt vom Tisch ist“, so die stellvertretende Parteivorsitzende. Denn man könne nicht auf der einen Seite von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Flexibilität erwarten und auf der anderen Seite längere Anfahrtswege nicht steuerlich begünstigen wollen.

„Auch mit Blick auf den demografischen Wandel ist dies ein gutes Urteil, um den ländlichen Raum attraktiv zu halten und die Menschen nicht zu vertreiben“, stellt Hofmeyer abschließend fest.

 

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