SOZIAL. ÖKOLOGISCH

SPD HOFGEISMAR

Änderungsantrag der SPD zur Hebesatzsatzung 2025

Veröffentlicht am 04.12.2024 in Presse

Beschlussvorschlag:

1) Die bisherigen Hebesätze der Grundtseuer A und B werden nach den
Empfehlungen des Landes Hessen auf 263,27 % für die Grundsteuer A und
220,76 % unter § 1 Nr.1 bzw. Nr.2 festgesetzt
2) Unter § 1 Nr.3 wird ein Hebesatz für die Grundsteuer C in Höhe von 662,28 %
(dreifacher Wert der Grundsteuer B ausgehend von der Empfehlung des
Landes Hessen von 220,76 %) festgesetzt.
3) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird in § 1 Nr.4 auf 380 % festgesetzt.

Begründung:

Der Stadtverordnetenversammlung ist derzeit kein konkreter Entwurf der Haushaltssatzung 2025
bekannt. Ob, und ggf. in welcher Höhe tatsächlich die Grundsteuer A und B zu erhöhen sind, kann
erst in der Diskussion zum Haushalt 2025 beschlossen werden. Zudem der Gesetzgeber die
Möglichkeit einräumt, dies bis 30.06.2025 rückwirkend ab 01.01.2025 umzusetzen. Um eine
Erhöhung der Grundsteuern A und B sowie der Gewebesteuer zu vermeiden bzw. so gering wie
möglich ausfallen zu lassen, sind zudem mögliche Einsparpotentiale durch den Magistrat für den
kommenden Haushalt aufzuzeigen. Gem. des Planungserlasses des Landes Hessen kann eine
„Finanzierungslücke“ auch über frei verfügbare Liquidität aus dem Jahr 2024 ausgeglichen
werden. Hierfür ist der Buchungsschluss zum 31.01.2025 abzuwarten. Auch im letzten Jahr hatte
der Magistrat zunächst eine Hebesatzerhöhung vorgesehen, die dann aufgrund freier Mittel und
anderer Rahmengrundlagen für den Haushalt 2024 nicht mehr notwendig war.
Mit der Grundsteuer C können Städte unbebaute, aber baureife Grundstücke, die nicht der Land-
und Forstwirtschaft zugeordnet sind, durch einen gesonderten Hebesatz höher belasten als die
übrigen unbebauten Grundstücke. Auch in Hofgeismar gibt es einen Bedarf Bauland
auszuweisen.. In den letzten Jahren sind Grundstückspreise auch bei uns angestiegen. Die damit
verbundene Entwicklung der Werte der Grundstücke wird vermehrt dazu genutzt, baureife
Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Künftig können Städte für baureife, aber unbebaute
Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese
Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen

Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen. Aus diesen Gründen sollte auch die Stadt
Hofgeismar von der neuen gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machen und eine Grundsteuer C
einführen.

 

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