SOZIAL. ÖKOLOGISCH

SPD HOFGEISMAR

Stellungnahmen gegen die Oberweserpipeline

Veröffentlicht am 17.02.2016 in Presse

Das Aktionsbündnis Salzfreies Märchenland e.V. ruft zur Abgabe von Stellungnahmen gegen die Oberweserpipeline im Raumordnungsverfahren auf


Die Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens für eine Pipeline zur Verklappung von Industrielaugen in die Weser stößt nicht nur bei vielen Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis. Nicht nur die Verwaltung setzt damit knappe personelle Ressourcen für einen Verwaltungsakt ein, dessen Sinn in Anbetracht der fehlenden wasserrechtlichen Voraussetzungen mehr als zweifelhaft ist.

Auch diejenigen, die ehrenamtlich Naturschutzinteressen wahren, haben erhebliche Arbeit damit.

Das Aktionsbündnis Salzfreies Märchenland arbeitet daher zurzeit an der Vernetzung der Pipeline-Gegner und der Vorbereitung rechtlicher Schritte für den Zeitpunkt, an dem diese möglich sind. Bereits jetzt gilt es aber, alle Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung zu nutzen und den Widerstand gegen die fortwährende Umweltverschmutzung auf allen Ebenen zu formulieren.

Das Aktionsbündnis Salzfreies Märchenland begrüßt deshalb die Klage des BUND gegen die Verlängerung der Versenkerlaubnis, die Ankündigung des Niedersächsischen Umweltministers, dem Bewirtschaftungsplan nicht zuzustimmen, und alle anderen Aktionen, die dem Konzern öffentlich deutlich machen, dass nur die Entwicklung und Anwendung abstoßfreier Produktionsverfahren zukunftsfähig ist. Zukunftsfähig bedeutet, mit zusätzlichen Arbeitsplätzen die natürlichen Salzvorkommen mit höheren Ausbeuten schonender und langfristiger zu nutzen. Um dies dem Konzern deutlich zu machen, bedarf es offenbar der lautstarken und häufige Wiederholung, dass die schlichte Verklappung von Wertstoffen als Stand der Technik nicht mehr akzeptiert wird.

Die Techniken zur abstoßfreien Produktion sind präzise beschrieben und ihre Umsetzbarkeit wird seitens des Umweltbundesamts bestätigt. Dort wird lediglich auf die politisch gesetzten Randbedingungen als Hemmnis verwiesen.

Deshalb sind alle aufgefordert, das Regierungspräsidium reichlich mit Stellungnahmen zu versorgen, denn diese führen immer wieder zu Erfolgen. Immerhin finden sich im Mahnschreiben der Europäischen Kommission zum Bewirtschaftungsplan genau die Aussagen wieder, die in den unabhängigen Stellungnahmen formuliert wurden: Dass nämlich die Maßnahmen, die darin beschrieben sind, nicht den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie genügen.

Bemerkenswert, dass die Ergebnisse der darauf notwendigen Nacharbeiten, die vom Weserrat in einem sogenannten „Masterplan“ beschlossen wurden, nicht veröffentlicht wurden. Soll die Öffentlichkeit nicht wissen, dass danach lediglich geplant ist, mit der Abdeckung der Rückstandshalden früher zu beginnen und Salzabwässer unter Tage einzustapeln? Die Abdeckung derartiger Halden ist aber bisher nie gelungen und Versatz von Salzabwasser wurde bisher wegen der Löslichkeiten als gefährlich eingestuft.

Komplettiert werden diese Maßnahmen noch durch den allgemeinen Hinweis auf die überfällige Fortschreibung der Merkblätter zur besten verfügbaren Technik sowie die Optionen der Produktionseinschränkung und die verbalkosmetisch zum „Werra-Bypass“ mutierte Oberweserpipeline.

Nachzulesen ist das nunmehr im Protokoll des Landtags Niedersachsen vom 21.01.2016.

Der Konzern wiederholt in seiner „Aktuellen Stellungnahme“ (http://www.k-plus-s.com/de/gewaesserschutz/masterplan.html), dass er die Maßnahmen im Masterplan für nicht durchführbar hält und beharrt auf der Umsetzung des 4-Phasen-Plans, der inzwischen von allen außer den Autoren abgelehnt wird.

Damit bleibt offen, wie Maßnahmen, deren Machbarkeit und Wirksamkeit nicht belegt sind, rechtssicher verpflichtend vorgeschrieben werden sollen. Warum also könnte der Antrag der K+S weiterhin auf dem 4-Phasen-Plan basieren?

 

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