SOZIAL. ÖKOLOGISCH

SPD HOFGEISMAR

Offener Brief

Veröffentlicht am 21.10.2016 in Presse

Offener Brief

An die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hofgeismar

Durch öffentlichen Aufruf an die SPD-Mitglieder im Stadtparlament hat die CDU vor der letzten Sitzung des Stadtparlaments dazu aufgefordert, ihrem Gesuch für ein Vertreterbegehren zuzustimmen. Mit ihrem dann eingebrachten Antrag in der Stadtverordnetensitzung am 10.10.2016, ein Bürgerbegehren zum Windpark Heuberg auf den Weg zu bringen, wurde öffentlicher Druck und Stimmung gegen die SPD aufgebaut.

Das Instrument eines Vertreterbegehrens wurde am 01.01.2016 eingeführt und soll der Stadtverordnetenversammlung ermöglichen, anstelle einer eigenen Entscheidung die Durchführung eines Bürgerentscheids zu beschließen.

Voraussetzung dafür ist aber, dass die Stadtverordnetenversammlung in der Angelegenheit noch keine eigene Entscheidung getroffen hat. Im vorliegenden Sachverhalt ist aber genau dies geschehen. Im September 2012 gab es den Stadtverordnetenbeschluss zur Vertragsunterzeichnung mit der Betreiberfirma wpd zur Errichtung eines Windparks Heuberg. Beschlossen wurde dies bei nur einer Gegenstimme, also auch großer Zustimmung der CDU.

Der damalige CDU-Bürgermeister Sattler hat die Verträge am 11.09.2012 rechtskräftig unterschrieben.

Nach rechtlicher Prüfung durch die Juristen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und der Kommunalaufsicht wurden eindeutige Stellungnahmen vorgelegt, nach denen diese Verträge, bedingt durch die Vertragsgestaltung, weder ordentliche noch außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten zum jetzigen Zeitpunkt zulassen.

Aus diesem Grund bewerteten sowohl Kommunalaufsicht, als auch der Städte- und Gemeindebund das geforderte Vertreterbegehren nicht nur für unzulässig, sondern sogar für gesetzwidrig!

Untermauert werden die beiden Stellungnahmen durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Kassel vom 12.05.2006, wonach eine Forderung über ein Bürgerbegehren dann ein gesetzwidriges Ziel verfolgt, wenn sich die Kommune weder durch Rücktritt, Kündigung oder Rücknahme von einem verbindlichen Vertrag lösen kann.

Trotz der eindeutigen Sachlage, dass das geforderte Bürgerbegehren ein gesetzwidriges Ziel verfolgt, zog die CDU ihren Antrag nicht zurück, sondern suggeriert den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin dadurch vorsätzlich falsch, dass durch ein Bürgerbegehren geltendes Recht außer Kraft gesetzt werden könne.

Alle Abgeordneten von CDU, WSD und FDP votierten bei namentlicher Abstimmung, in voller Kenntnis der juristischen Fakten für den Antrag und nahmen somit bewusst ein gesetzwidriges Handeln in Kauf. Das ist keine seriöse Politik!


Peter Nissen Vorsitzender

Regine Bresler  Stellvertretende Vorsitzende

 

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